Allgemeine Geschäftsbedingungen Casino Zollverein_01-04-2022

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen und Lieferungen der Casino Zollverein GmbH, insbesondere für Bewirtungsverträge, Veranstaltungen jeglicher Art, Cate- rings, Events, Verkauf von Waren Außer-Haus inkl. Webshop-Verkäufen sowie für alle hiermit zu- sammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen.

1.2 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen gelten nur im Falle schriftlicher Bestätigung durch die Casino Zollverein GmbH.
2. Angebot, Vertragsschluss, Schriftform
2.1 Präsentationen der Casino Zollverein GmbH, insbesondere im Internet oder in Werbebroschüren und Flyern stellen kein bindendes Angebot dar.

2.2 Eine Reservierung kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Casino Zollver- ein GmbH zustande. Dem Restaurant steht es frei, die Reservierung in Textform zu bestätigen.
2.3 Veranstaltungsverträge kommen dadurch zustande, dass ein von der Casino Zollverein GmbH abgegebenes Angebot durch den Auftraggeber schriftlich angenommen wird und wiederum von der Casino Zollverein GmbH bestätigt wird. Bis zum Zeitpunkt der abschließenden, finalen Bestätigung von Seiten der Casino Zollverein GmbH, welche immer in Schriftform zu erfolgen hat, bleibt das An- gebot freibleibend.

2.4 Irrtum -und sich dadurch ergebende Änderungen der vereinbarten Inhalte des Angebotes durch die Casino Zollverein GmbH – sind ausdrücklich zu akzeptieren. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn Art und Umfang des Angebots merklich vom üblichen Geschäftsgebaren und den geläufigen Angebotsformaten abweicht.

3. Gesamtschuldnerische Haftung

3.1 Schließt ein Dritter für einen Gast oder einen Auftraggeber einen Vertrag ab oder bedient sich der Auftraggeber einer Veranstaltung bei deren Organisation oder Durchführung eines Dritten, so haftet der Gast und der Dritte bzw. der Auftragsgeber und der Dritte als Gesamtschuldner. 3.2 Unabhängig von der beauftragten Person haften Brautpaare grundsätzlich gesamtschuldnerisch. 4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein. Ausnahme hierzu sind Angebote für Ver- anstaltungshalle und Catering. Hier weisen wir Artikel- und Produktbezogen ausschließlich Nettoprei- se aus. Die Gesamtkosten werden dann inklusive der gesamten Mehrwertsteuer ausgewiesen.
4.2 Rechnungen der Casino Zollverein GmbH sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar.

4.3 Die Casino Zollverein GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen und deren Fäl- ligkeit wird im Vertrag schriftlich vereinbart. Die Casino Zollverein GmbH ist ferner berechtigt, während der Vertragslaufzeit aufgelaufenen Forderungen durch Erteilung von Zwischenrechnungen jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen. (siehe auch Punkt 4.4) Bis zur Zahlung der Vo- rauszahlungen, der Sicherheitsleistung oder der fälligen Zwischenrechnung steht der Casino Zollver- ein GmbH ein Leistungsverweigerungsrecht zu.

4.4 Grundsätzlich gilt BAR- oder EC-Cash Zahlung sofort nach Leistungserhalt als vereinbart. Kredit- kartenzahlungen wird bis maximal 2.000,00 EUR akzeptiert. Bei Online-Käufen gelten die dort abge- bildeten Zahlungsmöglichkeiten. Eine Zahlung auf Rechnung muss schriftlich im Vorfeld vereinbart werden. Der Besteller muss dazu eine gesamtschuldnerische Kostenübernahmeerklärung bei der Casino Zollverein GmbH einreichen. Bei Umsätzen von über 3.000 EUR Umsatz ist eine Anzah- lung in Höhe von 50% des erwarteten Bruttoumsatzes zu leisten. Anzahlungen müssen bis spä- testens 7 Bankwerktage vor der geplanten Veranstaltung eingegangen sein. Sollte bis dahin Anzah- lung nicht erfolgt sein, behalten wir uns das Recht vor, Buchungen, Käufe, Reservierungen ohne An- gabe von Gründen bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten oder bestellte Waren oder Dienstleistungen sind vom Auftragsgeber zu erstatten bzw. zu stornieren. Eine Rechnungsstellung über Speisen, Ge- tränke und Extras erfolgt grundsätzlich nur nach Vereinbarung als Gesamtrechnung an die Besteller- anschrift. Rechnungen sind ohne jeden Abzug ab Zugang sofort zahlbar, soweit nichts anderes ver- einbart wurde. Rechnungen an Veranstalter/Besteller, deren Rechnungsadresse nicht in Deutschland liegt, können nur in Bar, Kreditkarte oder per EC-Karte beglichen werden. Eine Zahlung per Vor- abüberweisung ist nur in abgesprochenen Ausnahmefällen möglich und bedarf der schriftlichen Bestä- tigung durch die Casino Zollverein GmbH.

4.5 Gerät die Cook GmbH bei der Erbringung ihrer Leistungen im Verzug und ist dieser Verzug nicht auf Eigenverschulden zurück zu führen, so stellt der Auftragsgeber die Casino Zollverein GmbH von jeglicher Haftung und Schadenersatzforderungen frei. Verspätete Leistungserbringungen stellen den Auftragsgeber die vereinbarten Zahlungsverpflichtungen nicht frei. Dies gilt insbesondere bei Catering, Außer Haus Lieferungen, Veranstaltungen Inhouse, Bereitstellen von Waren zur Abholung.

5. Besondere Bestimmungen bei Veranstaltungen, Catering, Events

5.1 Die Unter- und Weitervermietung von im Rahmen einer Veranstaltung überlassenen Räume, Vitri- nen oder Flächen an Dritte sowie die Änderung der vereinbarten Art der Veranstaltung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Casino Zollverein GmbH.
5.2 Der Auftraggeber hat für seine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. An Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten. Dem Auftragsgeber wird angeboten eine Stornoversicherung abzuschlie- ßen.

5.3 Die Anbringung von Dekorationen oder sonstigen Materialien bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Casino Zollverein GmbH. Die Dekorationsmaterialien müssen den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Auf Anfrage hat der Auftraggeber den entsprechenden Nachweis vorzu- legen. Ausschließlich der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die feuerpolizeilichen Anforde- rungen eingehalten werden.

5.4 Vom Auftraggeber selbst mitgebrachtes Dekorationsmaterial muss bis spätestens 48 Stunden nach der Veranstaltung von diesem wieder abgeholt werden. Danach ist die Casino Zollverein GmbH berechtigt, es auf Kosten des Auftraggebers zu entsorgen.
5.5 Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

5.5.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl muss dem Casino Zollverein GmbH spätestens sieben Werk- tage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung der Casino Zollverein GmbH, die in Textform erfolgen muss und ist Grundlage der Rechnungsstellung. Ausnahme: Der Ab- rechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, sofern diese höher ist, als die Teil- nehmerzahl welche der Casino Zollverein GmbH bis spätestens sieben Tage vor Veranstaltungsbe- ginn vorlag.

5.5.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um bis zu 5 % ist kostenfrei bis 7 Tage vor Veranstal- tungsbeginn möglich und schriftlich mitzuteilen. Sie bedarf der Zustimmung der Casino Zollverein GmbH. Darüber hinaus gehende, auch vor der 7 Tage Frist ergangene Personenzahländerungen werden nur durch die schriftliche Bestätigung der Casino Zollverein GmbH verbindlich.

5.5.3 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist die Casino Zollverein GmbH berech- tigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Auftraggeber unzumutbar ist.
5.5.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Casino Zollverein GmbH diesen Abweichungen zu, so kann die Casino Zollverein GmbH die zu- sätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Casino Zollverein trifft ein Verschulden.

5.6 Der Vertragspartner darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen nur nach schriftlicher Verein- barung mit der Casino Zollverein GmbH mitbringen. In diesen Fällen kann die Casino Zollverein GmbH eine angemessene Servicegebühr zur Deckung der Gemeinkosten berechnen.
5.7 Der Besteller hat dafür Sorge zu tragen, dass jegliches von Ihm selbst oder in seinem Auftrag angeliefertes Material, wie Prospekte, Verpackungen etc., vorschriftsmäßig entsorgt wird. Das Casino Zollverein GmbH behält sich das Recht vor, die tatsächlichen Kosten der Entsorgung des verbleiben- den Mülls sowie eine damit verbundene besondere Reinigung der Räume dem Besteller zu berech- nen.

5.8 Kündigt der Auftraggeber den Vertrag, so werden ihm 100 % der vereinbarten Raumkosten in Rechnung gestellt.
Bei exklusiver Raumbuchung für Veranstaltungen werden:
– ab 90 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 100 % der Raumkosten und 50 % des der vereinbarten Um- sätze

– ab 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 100 % der Raumkosten und 80 % des der vereinbarten Um- sätze
– ab 2 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 100 % der Raumkosten und 90 % des der vereinbarten Um- sätze

fällig.
Bei Buchung ohne exklusive Raumbuchung für Veranstaltungen (z.B. Restauranttische oder Biergar- ten) werden:
– ab 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 50 % der vereinbarten Umsätze
– ab 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 80 % der vereinbarten Umsätze
– ab 2 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 90 % der vereinbarten Umsätze
fällig.

Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Es zählt der Posteingang. Angefallene Planungs- und Bera- tungskosten werden nach Aufwand berechnet. Individuell entstandene Kosten (Dekoration, externe Dienstleistungen, Personal etc.) werden in der vereinbarten Höhe berechnet.

5.9 Ergänzend zu den hier aufgeführten Punkten, finden auch die im Anhang der Angebots- und Bestätigungsschreiben befindlichen Klauseln Anwendung. Diese sind Vertragsbestandteil.
6. Besondere Bestimmungen bei Catering, Events und Sonderregelungen Caterings, Webshop, Außer Haus
6.1 Alle mitgelieferten Geräte, Behälter, Platten, Teller, Bestecke etc. sind Eigentum der Casino Zoll- verein GmbH. Das Equipment wird vollständig in einer Ausstattungsliste erfasst, die der Besteller bei Empfang prüft und deren Richtigkeit bestätigt bzw. ggf. korrigiert. Das Equipment darf nur zum verein- barten Zweck und am vereinbarten Ort genutzt werden. Fehlende oder beschädigte Gegenstände werden dem Kunden zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Hochwertige Ausstattung hat er auf eigene Kosten zu versichern bzw. den Wiederbeschaffungswert abzusichern. Für hochwertige Ausstattungen kann die Casino Zollverein GmbH einen angemessenen Mietpreis erheben, der indivi- duell vereinbart und in der Preiskalkulation gesondert ausgewiesen wird. Die zur Verfügung gestellte Ausstattung ist vom Veranstalter nach Veranstaltungsende zum vereinbarten Termin zur Abholung bereitzustellen.
6.2 Sollten angebotene Produkte saisonbedingt nicht lieferbar sein oder von Lieferanten nicht in der erforderlichen Menge bzw. Qualität geliefert werden, so behält sich die Casino Zollverein GmbH ge- ringfügige Änderungen der angebotenen Speisen/Getränke durch Ersatz dieser Produkte durch gleichwertige Waren vor. Dies gilt auch für Außer Haus Bestellungen und Webshop-Käufen.
6.3 Dienstleistungen von Servicekräften, Buffetkräften, Küchen-, Auf- und Abbaupersonal, Reini- gungskräften, Technikern, Hostessen, Hilfskräften werden gesondert vereinbart; hierfür wird auf Stun- denbasis abgerechnet.
7. Rücktrittsrecht der Casino Zollverein GmbH
Die Casino Zollverein GmbH ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, wenn
a) Höhere Gewalt oder andere von dem Casino Zollverein GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder unzumutbar erschweren.
b) Die Durchführung des Vertrags den Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf der Casino Zoll- verein GmbH nachhaltig beeinträchtigen kann, soweit dies nicht von der Casino Zollverein GmbH zu vertreten und nach Vertragsabschluss eingetreten bzw. der Casino Zollverein GmbH bekannt gewor- den ist.
8. Weiterveräußerung, Eigentumsvorbehalt
8.1 Bis zu vollständiger Bezahlung bleiben sämtliche Bestellungen im Eigentum der Casino Zollverein GmbH.
8.2 Der Kunde/ Auftragsgeber darf Waren oder Dienstleistungen nicht ohne schriftliches Einverständ- nis der Casino Zollverein GmbH an Dritte weiterveräußern, vermieten oder verleihen.
9. Haftung der Casino Zollverein GmbH
9.1 Sollten Störungen oder Mängel an den Waren oder Leistungen der Casino Zollverein GmbH auf- treten, wird sich die Casino Zollverein GmbH auf unverzügliche Rüge des Vertragspartners bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt es der Vertragspartner schuldhaft, einen offensichtlichen Mangel der Casino Zollverein GmbH innerhalb einer Frist von zwei Wochen anzuzeigen, so ist ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts ausgeschlossen. Der Vertragspartner ist auch nicht zum Rücktritt berechtigt. Gesetzliche Anzeigepflichten des § 536 c Abs. 2 Satz 2 BGB sowie – bei Kaufleuten – § 377 HGB bleiben unberührt. Gleiches gilt für sämtliche sonstige gesetzlichen Anzeige-, Prüfungs- und Rügepflichten.
9.2 Die Casino Zollverein GmbH haftet für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdeten Weise zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
9.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung wegen vorsätzlichen Ver- haltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
10. Datenschutz
Die Casino Zollverein GmbH ist berechtigt, personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten, zu nutzen, zu speichern und den mit ihr verbundenen Unternehmen zu übermitteln, soweit dies zur Durchführung eines der unter Punkt 1 genannten Leistungen erforderlich ist. Alle personenbezogenen Informationen werden vertraulich und gemäß den gesetzlichen Vorschriften behandelt. Die Abgabe personenbezogener Daten erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Verarbeitung erfolgt dabei stets im Ein-

Casino Zollverein GmbH Schacht XII / Halle A9 Gelsenkirchener Str. 181 45309 Essen

Tel. 0201 – 830 240
Fax 0201 – 83024 11
E-Mail info@casino-zollverein.de www.casino-zollverein.de

Geschäftsführer
Franco Giannetti
Steuer Nr. 112/5744/0451 HRB Essen 11791

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